Pflege, Senioren-Betreuung und Hauswirtschaft im Überwald
Allgemeines
· monatlich 125 €
· für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1-5
· Betrag spart sich an und verfällt erst im Juni des darauffolgenden Jahres
· Entlastung von Angehörigen und anderen Nahestehenden in ihrer Eigenschaft als Pflegende
· zweckgebunden an eine ambulante Pflegeeinrichtung

Welche Leistungen können dafür in Anspruch genommen werden?
· Betreuungsangebote durch einen zugelassenen Pflegedienst
· Betreuungsgruppen / Seniorennachmittage für Menschen mit Demenz
· Eigenbeteiligung für Kosten der Tages- und Nachtpflege
· Eigenbeteiligung für Kosten der Kurzzeitpflege
· Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn damit qualitäts-gesicherte Betreuungs- und
Entlastungsleistungen finanziert wurden
· niedrigschwellige Entlastungsleistungen im Sinne des § 45a SGB XI (keine Grundpflege in den
Pflegegraden 2-5 !!)
· Sachleistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5
jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen (max. 40% des Sachleistungs-
Betrages)
          ·   für Leistungen im Rahmen der Grundpflege (nur in Pflegegrad 1 !!)

Was sind niedrigschwellige Entlastungsleistungen?
· Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
· Unterstützung bei sozialen Kontakten; Fahrten zu Arzt oder Therapeuten
· Begleitung bei Ausflügen, Spaziergängen, Einkaufen, Veranstaltungen
· Gespräche führen und Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung

Wie erfolgt die Abrechnung?
· ausschließlich von einem durch das Land anerkannten Träger /Anbieter
· Abtretungserklärung an den Dienstleister ermöglicht direkte Abrechnung
· Vergütung nach Zeit  (z.B. 2 Stunden Betreuung à 20 € zzgl. 5 € Hausbesuchspauschale = 45 € von 125 €)


Umwidmung von Sachleistung in Betreuung
· bis zu 40 % der Sachleistung (§ 36 SGB XI) kann in Betreuungsleistungen umgewidmet werden (Achtung:  
häusliche Versorgung und Grundpflege müssen gewährleistet sein!! Ambulante Pflegesachleistungen werden  
vorrangig abgerechnet, wenn Gesamt-Sachleistungsbetrag überschritten wird.)
 
=  früher    "Betreuungs- und Entlastungsleistungen"
Was versteht man unter dem "Entlastungsbetrag":